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Internationales Wirtschaftsrecht – Master of Laws LL.M.

LL.M. ist die lateinische Bezeichnung von Legum Magister/Magistra.

LL. steht dabeifür die lateinische Abkürzung des Plural „Rechte“ – gemeint damit ist das weltliche/staatliche und kirchliche Recht.

Die Abkürzung ist für die englische Bezeichnung des akademischen Grades „Master of Laws”. Dieser Postgraduierten-Abschluss kann von Juristen an ausgewählten Hochschulen erlangt werden.

Mit dem Master of Laws bietet die Rechtsanwaltkanzlei Markus Karl eine spezialisierte Rechtsberatung nicht nur im nationalen, sondern auch im internationalen Wirtschaftsrecht an, die nur von ausgewählten Kanzleien vertreten wird.

Interessant für Unternehmen und Personen, die

  • europa- und weltweit tätig sind,
  • internationale Verträge abschließen,
  • ihre Geschäftsfelder weltweit betreiben oder ausbauen
  • im internationalen Wettbewerb stehen.